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   BVerwG, 20.05.1962 - IV C 267.61   

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https://dejure.org/1962,749
BVerwG, 20.05.1962 - IV C 267.61 (https://dejure.org/1962,749)
BVerwG, Entscheidung vom 20.05.1962 - IV C 267.61 (https://dejure.org/1962,749)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Mai 1962 - IV C 267.61 (https://dejure.org/1962,749)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.03.1961 - IV B 280.60

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Feststellung eines

    Auszug aus BVerwG, 20.05.1962 - IV C 267.61
    Diesen Grundsatz hat der Senat bereits bei Ermittlung des zuletzt festgestellten Einheitswertes ausgesprochen, der auch auf Grund anderer Beweise als Urkunden des zuständigen Finanzamtes als "bekannt" im Sinne von § 12 Abs. 2 des Feststellungsgesetzes angesehen werden kann (BVerwG IV B 280.60 in RLA 61, 204).
  • BVerwG, 13.10.1961 - IV C 30.60
    Auszug aus BVerwG, 20.05.1962 - IV C 267.61
    Danach genügt bei Ermittlung von Betriebsmerkmalen, die tabellarisch den Ersatzeinheitswert ergeben, die Glaubhaftmachung eines Mindestbetrages (BVerwG IV C 30.60 in ZLA 62, 44).
  • BVerwG, 23.10.1963 - IV C 79.63

    Feststellung eines Vertreibungsschadens als Verlust von privatrechtlichen

    Fortsetzung der Rechtsprechung BVerwG IV C 267.61 - Urteil vom 20. Mai 1962.

    Der Vertreter der Interessen des Ausgleichsfonds beim Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Stellungnahme vom 5. August 1963 eingeräumt, das Verwaltungsgericht sei nicht der Frage nachgegangen, ob und inwieweit sich der Verlust der Sparkonten wenigstens noch in einer Mindesthöhe im Zeitpunkt der Schädigung ermitteln lasse, und hat auf die Entscheidung des Senats vom 20. Mai 1963 - BVerwG IV C 267.61 - verwiesen.

    Damit weicht es von dem Urteil des erkennenden Senats vom 20. Mai 1963 - BVerwG IV C 267.61 - ab, wonach es für die Schadensfeststellung genügt, daß nach dem Ergebnis einer entsprechenden Beweisaufnahme ein Mindestbetrag der zur Schadensfeststellung angemeldeten Guthaben ermittelt wird.

  • BVerwG, 13.01.1977 - III B 60.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Eine Abweichung des angefochtenen Urteils im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 1962 - BVerwG IV C 267.61 - (Mtbl. BAA 1964, 122) liegt nicht vor.
  • BVerwG, 22.03.1963 - IV C 41.62

    Rechtliche Ausgestaltung der richterlichen Pflicht zur erschöpfenden

    Zu b): Für die weiterhin zu entscheidende Frage der Glaubhaftmachung der Höhe dieser Einlagen hat das Bundesverwaltungsgericht sich bisher grundsätzlich lediglich dahin geäußert (BVerwG IV C 267.61), daß es einer bis ins einzelne gehenden, genaue Beträge bezeichnenden, sogenannten "spitzen" Glaubhaftmachung nicht bedarf, sondern daß es genügt, wenn der Schaden in einer Mindesthöhe zu ermitteln ist.
  • BVerwG, 27.09.1988 - 3 CB 23.88

    Voraussetzungen für die Geltendmachung der etwaigen Unrichtigkeit des

    Die Rüge, das angefochtene Urteil weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 1962 - BVerwG 4 C 267.61 - (Buchholz 427.3 § 12 Nr. 54 = Mtbl. BAA 1964, 122) und vom 22. März 1963 - BVerwG 4 C 41.62 - (Buchholz 427.2 § 35 Nr. 2) ab, greift nicht durch.
  • BVerwG, 29.04.1970 - III CB 82.69

    Anspruch auf Erlass einer neuen Sachentscheidung bei Nichtvorliegen der

    Wegen Abweichung von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) kann die Revision nicht zugelassen werden, weil - entgegen der Ansicht der Beschwerde - das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht auf einer Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 1962 - BVerwG IV C 267.61 - (Buchholz BVerwG 427.3, § 12 LAG Nr. 54) beruht.
  • BVerwG, 16.02.1967 - III C 45.66
    Als glaubhaft gemacht gelten Angaben, deren Richtigkeit mit einer ernstliche Zweifel ausschließenden Wahrscheinlichkeit feststeht (§ 331 LAG: Urteil vom 20. Mai 1962 - BVerwG IV C 267.61 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 12 LAG Nr. 54]).
  • BVerwG, 04.09.1962 - IV CB 41.62

    Rechtsmittel

    Im vorliegenden Verfahren erscheint eine weitere Klärung der Frage möglich, unter welchen Voraussetzungen der Mindestbetrag eines Schadens der Feststellung zugrunde gelegt werden kann, wenn sich der Schadensbetrag insbesondere bei Sparguthaben nicht genau ermitteln läßt (vgl. BVerwG IV B 280.60 in RLA 61, 204; BVerwG IV C 30.60 in ZLA 62, 44; BVerwG IV C 267.61 in Wertpap. Mtlg. 62, 729).
  • BVerwG, 01.04.1970 - III B 4.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Das angefochtene Urteil weicht nicht vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 1962 - BVerwG IV C 267.61 - (Buchholz BVerwG 427.3, § 12 LAG Nr. 54) ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • BVerwG, 20.04.1963 - IV B 75.62

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 20. Mai 1962 - BVerwG IV C 267.61 - (Wertpapiermitteilung 1962, 729) ausgesprochen, daß für die Feststellung des Verlustes einer Spareinlage der Nachweis oder die Glaubhaftmachung eines Mindestbetrages genügt und daß der Schaden mit dem ermittelten Mindestbetrag festzustellen ist.
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